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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 31/10 EFG 2010 S. 1338 Nr. 16

Gesetze: FGO § 69FGO § 114StPO § 100 aAO § 393 Zollkodex (ZK) Art. 236

Vollstreckung, einstweiliger Rechtsschutz, Erlass von Abgaben: Vollstreckungsschutz - Verwendung von Ergebnissen aus einer unzulässigen Telefonüberwachung

Leitsatz

Zur Zulässigkeit der Umdeutung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Die aus einer unzulässigen Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse dürfen weder im Strafverfahren noch im Besteuerungsverfahren verwertet werden.

Ein unzulässiger Einspruch gegen die Abgabenfestsetzung kann als Antrag nach Art. 236 ZK zu werten sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1338 Nr. 16
WAAAD-44494

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 09.04.2010 - 4 V 31/10

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