Vollstreckung, einstweiliger Rechtsschutz, Erlass von Abgaben:
Vollstreckungsschutz - Verwendung von Ergebnissen aus einer unzulässigen
Telefonüberwachung
Leitsatz
Zur Zulässigkeit der Umdeutung
eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung in einen Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung.
Die aus einer unzulässigen
Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse dürfen weder im
Strafverfahren noch im Besteuerungsverfahren verwertet werden.
Ein unzulässiger Einspruch gegen
die Abgabenfestsetzung kann als Antrag nach Art. 236 ZK zu werten
sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1338 Nr. 16 WAAAD-44494
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 09.04.2010 - 4 V 31/10
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