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Das neue Verfahren zur Vergütung von Vorsteuer ab 2010
Unternehmer erhalten [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 552oftmals Rechnungen, in denen ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen ist, z. B. für Reisekosten der Mitarbeiter. Über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren können die Unternehmen sich diese dann erstatten lassen, wenn sie nicht selbst umsatzsteuerlich im jeweiligen Land erfasst sind. Seit Beginn des Jahres 2010 gilt hierzu ein neues Verfahren, dessen gesetzliche Grundlage mit dem sog. Mehrwertsteuerpaket eingeführt wurde.
Vorsteuer-Vergütung für in der EU ansässige Unternehmer aus deutscher Sicht
Zum wurde das bisherige [i]BMF vom 3. 12. 2009, NWB VAAAD-33331 Papierverfahren auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Der Antrag ist zudem nicht mehr direkt im Erstattungsstaat, sondern über die zuständige Behörde im Ansässigkeitsstaat des Antragstellers einzureichen; in Deutschland ist [i]www.bzst.dedies das BZSt.
Über eine Schnittstelle werden die Daten an die ausländische Behörde innerhalb von 15 Tagen weitergeleitet. Sofern der Unternehmer nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird ein pro-rata-Satz zum Vorsteuerabzug ermittelt und weitergeleitet, so dass eine teilweise Erstattung erfolgt.
Die Rechnungen und Einfuhrbelege müssen [i]Betragsgrenzenkünftig g...