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Vollverzinsung und steuerlicher Zinssatz verfassungsgemäß
Hinweise zum
[i] BVerfG, Beschluss v. 3. 9. 2009 - 1 BvR 2539/07 NWB UAAAD-29540 Seit vielen Jahren bewegt sich das Zinsniveau für Kapitalanlagen, oft auch als „Marktzins” bezeichnet, zunehmend nach unten. Zurzeit lassen sich mit Festgeldanlagen am deutschen Kapitalmarkt selten mehr als 1,5 % Zinsen pro Jahr erzielen. Die Verzinsung von „Sparbüchern” hat ihren Namen eigentlich nicht mehr verdient. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass immer wieder gefordert wird, den Zinssatz für steuerliche Zinsen von derzeit 0,5 % pro Monat (= 6 % pro Jahr) zu senken und zu flexibilisieren. Das BVerfG hat aber dem Gesetzgeber bescheinigt, dass er die Höhe von Nachzahlungszinsen ohne Verstoß gegen das Übermaßverbot auf 0,5 % pro Monat festsetzen darf. Zugleich hat es festgestellt, dass selbst bei einem „Verschulden” des Finanzamts an der späten Steuernachforderung von Verfassungs wegen kein Erlass von Nachzahlungszinsen geboten ist.
I. Ausgangsfall
[i]Erste Steuerfestsetzung erklärungsgemäßDer Beschwerdeführer war Gesellschafter zweier Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR I und GbR II). Für das Veranlagungsjahr 2001 gab der Beschwerdeführer fristgerecht seine Einkommensteuererklärung bei dem für ihn zuständige...