Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einheitswert bei der Grundsteuer nun unter Verfassungsdruck
Bedenken beim BVerfG
Am , vor nunmehr fast fünf Jahren, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf der ersten Seite ihres Wirtschaftsteils über massenhafte Einsprüche bzw. Widersprüche gegen die Grundsteuer. Als schließlich eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig wurde, empfahl der Deutsche Steuerberaterverband Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Rechtsmittel einzulegen. Die damalige Verfassungsbeschwerde wurde schon ein Jahr später ohne Begründung vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Der massenhafte Widerspruch und die zunehmende Kritik in der Literatur haben Spuren hinterlassen: Aktuell hat sich das BVerfG nun mit der Einheitsbewertung bei der Grundsteuer beschäftigt.
I. Aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung des BVerfG
[i]BVerfG, Beschluss v. 13. 4. 2010 - 1 BvR 3515/08 NWB XAAAD-43717Das BVerfG hat sich in seinem Beschluss v. - 1 BvR 3515/08 NWB XAAAD-43717 mittelbar auch zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung geäußert. In diesem Verfahren hatten sich die Beschwerdeführer erstinstanzlich „wiederholt umfangreich zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung geäußert und insoweit eine Vorlage an das BVerfG angeregt. Im Verfahren vor dem ...