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BGH Urteil v. - II ZR 193/08

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: KG, 26 U 166/07 vom LG Berlin, 36 O 24/07 vom

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Zivilsenats des aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAD-43985

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