Keine VuV-Einkünfte bei Sanierung über einen langen
Zeitraum
Leitsatz
Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei einem leerstehenden
Objekt.
Stellt sich heraus, dass ein Objekt, so wie es baulich gestaltet ist,
nicht vermietbar ist, muss der Stpfl. zielgerecht darauf hinwirken, durch
bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objektes zu
erreichen.
Auch wenn eine Gebäudesanierung in Eigenarbeit durchgeführt
wird, muss ersichtlich sein, dass das Objekt in absehbarer Zeit vermietet
werden kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 81 Nr. 2 EFG 2010 S. 1199 Nr. 15 VAAAD-43910
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.05.2010 - 11 K 12069/08