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FG Köln Urteil v. - 5 K 99/09 EFG 2010 S. 1340 Nr. 16

Gesetze: GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1

Grunderwerbsteuer:

Einheitliches Vertragswerk zwischen Erbbaurechtsvertrag und Bauerrichtungsvertrag

Leitsatz

1) Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück mit vom Veräußerer noch herzustellendem Gebäude, also ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück, so sind neben den vom Erbbauberechtigten zu zahlenden Erbbauzinsen auch dessen Aufwendungen für die Errichtung des Gebäudes Bestandteil der Gegenleistung i. S. des § 8 Abs. 1 GrEStG.

2) Ein solchermaßen einheitliches Vertragswerk liegt vor, wenn zwischen dem Erbbaurechtsvertrag und dem Bauerrichtungsvertrag ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, aufgrund dessen für alle am Projekt Beteiligten bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrags aufgrund abgestimmten Verhaltens verbindlich feststeht, dass, wie und mit welchem Unternehmen das Grundstück, an dem der Erwerber das Erbbaurecht erwerben wird, bebaut werden wird.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1340 Nr. 16
JAAAD-43658

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 10.03.2010 - 5 K 99/09

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