Kein häusliches Arbeitszimmer bei Anmietung einer zweiten Wohnung in einem Zweifamilienhaus, welche nicht durch einen direkten
Zugang mit der Wohnung verbunden ist
Leitsatz
1. Liegt ein Arbeitszimmer (Obergeschoss) außerhalb des Wohnbereichs (Untergeschoss) eines allein vom Steuerpflichtigen genutzten
Mehrfamilienhauses, sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1 EStG nicht erfüllt, wenn das
Arbeitszimmer über einen separaten Eingang verfügt und nicht durch einen direkten Zugang mit den Wohnräumen verbunden ist.
2. Die Eigenständigkeit eines Arbeitszimmers in einem Mehrfamilienhaus ist nicht nur dann gegeben, wenn noch andere Parteien
das Mehrfamilienhaus nutzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1417 Nr. 23 DStZ 2010 S. 513 Nr. 14 EFG 2010 S. 1114 Nr. 14 EStB 2010 S. 460 Nr. 12 KÖSDI 2011 S. 17305 Nr. 2 KAAAD-43623
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.05.2009 - 10 K 3583/08
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