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Spanien | EU-Kommission stellt Spanien mit Gründen versehene Stellungnahme zu
[i]Forderung nach Änderung der Erbschaft- und SchenkungsteuervorschriftenDie EU-Kommission hat Spanien am 5.5.2010 (IP/10/513) aufgefordert, seine Vorschriften für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ändern, durch die Gebietsfremde und Vermögenswerte im Ausland höher besteuert werden. Die Vorschriften sind mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem freien Kapitalverkehr unvereinbar. Spanien hat zwei Monate Zeit, auf die am 5.5.2010 mit Gründen versehene Stellungnahme zu antworten.