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Der Verzicht auf die Pensionszusage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-43256 Die bevorstehende Bilanzierung der Pensionsückstellung nach den Regeln des BilMoG v. (BGBl 2009 I S. 1102) zum wird eine deutliche Erhöhung des Passivpostens zur Folge haben. Um eine Überschuldung des Unternehmens zu vermeiden, müssen Wege gesucht werden, die eine Auflösung der Rückstellung in der Bilanz ermöglichen. Neben Auslagerungsmöglichkeiten auf Pensionsfonds oder Unterstützungskassen könnte eine Lösung der Verzicht auf die Pensionszusage sein. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass der Gesellschafter in Höhe des werthaltigen Teils der Pension Arbeitslohn zu versteuern hat (s. , BStBl 1998 II S. 307).
Überschuldung durch Erhöhung der Pensionsrückstellung
[i]BilMoG zwingend anzuwendenDas BilMoG ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zwingend in der Handelsbilanz anzuwenden. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass der bisher auch in der Handelsbilanz angesetzte Wert für Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG sich bis zu 40 % erhöhen wird. [i]Erstellung einer FortführungsprognoseEine trotz der Übergangsregelungen dadurch entstehende Überschuldung in der Handelsbilanz muss Anlass für den Geschäftsführer sein, eine Fortführungsprognose zu erstellen, die im Falle eines negativen Ergebnisses zur Erstellung ei...