Private Steuerberatungskosten – Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ab
Leitsatz
Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung stellen Kosten der privaten Lebensführung dar und sind
nach Aufhebung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG mit Wirkung zum nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.
Voraussetzung für einen Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist, dass die Aufwendungen bei der Ermittlung der
Einkünfte anfallen.
Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs der privaten Steuerberatungskosten ist verfassungsgemäß. Es handelt sich insbesondere
nicht um zwangsläufigen, pflichtbestimmten Aufwand.
Nur wenn der Steuerpflichtige ohne die Geltendmachung seiner Rechte im Besteuerungsverfahren Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage
zu verlieren, wird ein möglicher Abzug der Aufwendungen nach § 33 Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen in Betracht
zu ziehen sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KÖSDI 2010 S. 17054 Nr. 8 TAAAD-43231
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.03.2010 - 1 K 3692/07 E
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