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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 309/07 EFG 2010 S. 719 Nr. 9

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 52 Abs. 1, EStDV § 55 Abs. 2

Behandlung von Rentennachzahlungen bei Erwerbsunfähigkeitsrenten

Leitsatz

  1. Erwerbsunfähigkeitsrenten sind Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG.

  2. Nachzahlungen einer Erwerbsunfähigkeitsrente im Jahr 2005 für den Zeitraum 9/03 bis 12/04 sind nicht nach dem Alterseinkünftegesetz sondern nach der bisherigen Systematik der Rentenbesteuerung zu unterwerfen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Zahlung der Rente so rechtzeitig beantragt worden ist, dass eine Zahlung bis zum hätte erfolgen müssen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 20
DStRE 2010 S. 927 Nr. 15
DStZ 2010 S. 226 Nr. 7
EFG 2010 S. 719 Nr. 9
EStB 2010 S. 307 Nr. 8
KÖSDI 2010 S. 16987 Nr. 6
KAAAD-42758

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.11.2009 - 2 K 309/07

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