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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 44/08 EFG 2010 S. 1700 Nr. 20

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 S. 2, EStG § 52 Abs. 50b S. 2

Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten ist jeweils bis zur Höchstgrenze objektbezogen

Leitsatz

1. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG ist objektbezogen geregelt.

2. Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 ist Ehegatten, die mehrere Haushalte unterhalten, bis zur Höchstgrenze für den jeweiligen Haushalt objektbezogen zu gewähren.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1700 Nr. 20
BAAAD-42748

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.07.2009 - 11 K 44/08

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