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China | Expatriates; Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Das BayLfSt hat darauf hingewiesen, dass China bei Einkommen, das außerhalb Chinas ausgezahlt wird und das im Zusammenhang mit einer in China ausgeübten Tätigkeit steht, insbesondere bei der Ausübung von Optionsrechten, nicht generell auf die Besteuerung verzichtet hat (.1.1-40/3 St32 NWB RAAAD-41013).
Wird die Steuer auf Einkünfte aus der Ausübung von Optionsrechten nicht durch den chinesischen Arbeitgeber abgeführt (Abgeltungswirkung) muss der Steuerpflichtige die Steuer selbst zahlen und eine monatliche Steuererklärung ausfüllen. Steuerpflichtige, die außerhalb Chinas Einkünfte beziehen, sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf jedes Kalenderjahres eine Steuererklärung hierüber abzugeben. Dies gilt grundsätzlich auch für Einkünfte, die im Zusammenhan...