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OFD Münster | DBA Polen; Besteuerung von Geschäftsführern polnischer Gesellschaften
Die Frage der steuerlichen Behandlung der Vergütungen von in Deutschland ansässigen Geschäftsführern polnischer Gesellschaften wird von den beiden Staaten unterschiedlich beurteilt.
Von deutscher Seite wird das Besteuerungsrecht für Vergütungen an Geschäftsführer polnischer Gesellschaften dem Sitzstaat der Gesellschaft nach Art. 16 Abs. 2 DBA Polen 2003 zugeordnet, weil in der deutschen Sprachfassung in dieser Norm die Vergütungen geregelt sind, die das verantwortliche Personal für die Geschäftsführung einer Gesellschaft bezieht. Folge dieser Zuweisungsnorm ist die Anwendung der sog. Freistellungsmethode (Art. 24 Abs. 1 Buchst. a DBA Polen); die Einkünfte werden lediglich im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.
Polen weist das Besteuerungsrecht für diese Vergütungen unter Anwendung des Art. 16 Abs. 1 DBA Polen ebenfalls dem Sitzstaat ...