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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 526

Freibetrag für Schenkung von Inlandsvermögen zwischen Ausländern gemeinschaftsrechtswidrig

Der Schenkungsteuersachverhalt, über den der EuGH in der Rs. Mattner auf Vorlage durch das NWB JAAAD-03530) zu entscheiden hatte, ist simpel: Frau Mattner, seit 35 Jahren in den Niederlanden wohnhafte deutsche Staatsangehörige, erhielt im Jahr 2007 von ihrer seit 50 Jahren in den Niederlanden wohnhaften Mutter (ebenfalls deutsche Staatsangehörige) ein in Düsseldorf belegenes Grundstück geschenkt, dessen schenkungsteuerrelevanter Wert 255.000 € beträgt. Dieses Inlandsvermögen i. S. des § 121 BewG unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG der deutschen Schenkungsteuer, und zwar mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der Beteiligten in Deutschland unter Gewährung eines Freibetrags von nur 1.100 € gem. § 16 Abs. 2 ErbStG a. F. statt des Kinderfreibetrags von 205.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG a. F. Das FG Düsseldorf legte die Rechtssache dem EuGH zur Vorabentscheidung vor, weil es Bedenken hatte, ob die Versagung des Kinderfreibetrags mit dem Gebot der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 56 und 58 EG in Einklang steht. Der BFH habe zwar – ohne Einholung einer Vorabentscheidung – bereits die Rechtsauffassung vertreten, bei Erbschaften sei die Versagung des Kinderfrei...BStBl 2005 II S. 875

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