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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 4569/07 L EFG 2010 S. 1316 Nr. 16

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 19a Abs. 1, EStG § 19 a Abs. 3, EStG § 19 a Abs. 8 Satz 1

Überlassung von Gratisaktien – Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Leitsatz

  1. Arbeitslohn in Gestalt einer Gratisaktie im Wert von 14,50 € pro Arbeitnehmer unterliegt im Hinblick auf die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht dem Lohnsteuerabzug.

  2. Der in § 19 a Abs. 8 Satz 1 EStG angeordnete Ansatz des Werts der Aktie mit dem gemeinen Wert verdrängt als Sonderregelung nur den sonst für die Bewertung von Sachbezügen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusetzenden üblichen Endpreis am Abgabeort, trifft aber keine Bewertungsaussage über die Höhe des nach § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 9 EStG zu ermittelnden geldwerten Vorteils.

  3. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (Vereinfachungsregelung) einerseits und der Freibetrag nach § 19a Abs. 1 EStG (Vergünstigungsvorschrift) sind im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen nebeneinander anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 10 Nr. 22
EFG 2010 S. 1316 Nr. 16
EStB 2010 S. 461 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2010 S. 1804
VAAAD-42309

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.04.2010 - 3 K 4569/07 L

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