Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1282/08
Bemühen um einen Ausbildungsplatz als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kindergeld
Leitsatz
Eine vorgelegte allgemeine Liste über Firmen, bei denen telefonisch wegen eines Ausbildungsplatzes nachgefragt wurde, reicht
für den Nachweis um eine Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht aus. Allein aus derartigen Telefonaten kann nicht auf die
ernsthaftige Bereitschaft geschlossen werden, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen. Telefonische Anfragen können nur
dann im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen zu welchen Zeitpunkten
(erfolglose) Gespräche geführt worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.10.2008 - 1 K 1282/08
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