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Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 1. 1. 2010
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1420Seit dem läuft das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in den EU-Staaten auf einer neuen verfahrenstechnischen Grundlage. Die Antragsteller können ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr wie bisher auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort eingerichtete elektronische Portal einzureichen.
Voraussetzungen
[i]Einzelheiten im BMF-Schreiben v. 3. 12. 2009Mit (BStBl 2009 I S. 1520) wurden die Verwaltungsregelungen zur Anwendung der neuen Bestimmungen bekannt gegeben. Das Vergütungsverfahren ist seit dem nur für im EU-Gebiet ansässige Unternehmer verändert. [i]Vergütungsverfahren für Drittlandsunternehmer ist unverändert gebliebenFür nicht in der EU (im Drittlandsgebiet) ansässige Unternehmer ist es bei dem bisherigen Verfahren geblieben. Somit gibt es ab zwei verschiedene Vergütungsverfahren. Das neue Verfahren für EU-Unternehmer gilt für alle nach dem gestellten Erstattungsanträge.
[i]Einreichung des Antrags über den SitzstaatEU-Unternehmer stellen ihre Vergütungsanträge nicht mehr unmittelbar im Erstattungsstaat. Die Antragstellung erfolgt zentralisiert über das elektronische Portal des Ansässigkeitsstaats des Unternehmers für...