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Track 06-07 | Gewinnermittlung: Nachträgliche Wahlrechtsausübung bei Einnahmenüberschussrechnung
Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch eine Einnahmenüberschussrechnung entfällt nach einem BFH-Urteil vom März 2009 erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. Die OFD Niedersachsen hat jetzt das positive Urteil zum Anlass genommen, die BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre zum Wahlrecht bei der Gewinnermittlung zusammenzustellen.
Track 06 | Aktuelle BFH-Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof hat im letzten Jahr entschieden: Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch eine Einnahmenüberschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat jetzt das positive Urteil zum Anlass genommen, die Konsequenzen aufzuzeigen aus der BFH-Rechtsprechung zum Wahlrecht bei der Gewinnermittlung.
Betroffen sind nichtbuchführungspflichtige Steuerpflichtige, die auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen. Sie haben das Recht, zwischen der Gewinnermittlung durch einen Betriebsvermögensverg...