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Einkommensteuer | Steuerbegünstigte Zwecke
Mit Urteil v. - Rs. C-318/07, Hein Persche NWB RAAAD-05490 hat der EuGH entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des im Streitjahr geltenden deutschen Ertragsteuerrechts – auch Spenden an ausländische gemeinnützige Organisationen zum Sonderausgabenabzug berechtigen können. Der BFH, der den EuGH angerufen hatte, hat daraufhin in dem Nachfolgeverfahren X R 46/05 das Urteil am NWB FAAAD-26940 verkündet. Die Urteile werden bis zur Verkündung einer gesetzlichen Neuregelung aufgrund des in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen angewendet. Klarstellend weist das BMF darauf hin, dass das EuGH-Urteil ausschließlich Spenden in einen anderen Staat der EU und des EWR-Raums betrifft und demgemäß auch nur insoweit anzuwenden ist. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Staaten gegenseiti...