Steuerbefreiung für Erdgas bei Herstellung von Trockenstärke
Leitsatz
Die Verwendung von direkt mit Erdgas befeuerten Trocknern zur Herstellung von Trockenstärke ist als ein die Mineralölsteuerfreiheit
ausschließendes Verheizen anzusehen. Das verwendete Erdgas wird nicht i. S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG zu anderen Zwecken
als zum Verheizen verwendet, da die Einwirkung der Erdgasbestandteile auf die Stärke erst dann erfolgt, wenn die Wärmeenergie
bereits gewonnen ist.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Erdgas bei zusammenhängenden Verwendungsvorgängen innerhalb eines Geräts oder einer
Maschine überwiegend für begünstigte Zwecke verwendet wird (§ 17 Nr. 11 MinöStV).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAD-41142
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 26.11.2008 - 4 K 388/07
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