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StuB 8/2010 S. 322

Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut

(1) Das Wassernutzungsrecht ist gem. rkr. NWB YAAAD-15789 ein immaterielles Wirtschaftsgut, auf das die zur bilanzsteuerlichen Beurteilung von Bodenschätzen entwickelten Rechtsgrundsätze entsprechend anzuwenden sind. (2) Im Streitfall bestimmt sich der Wert des Wassernutzungsrechts bei Vertragsabschluss aus der Differenz des gewichteten Ertragswerts und des Substanz-Neuwerts (hier: Anschaffungskosten 0 DM). (3) Für ein Damnum ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der über den Zeitraum der Laufzeit des Darlehens aktiv abzugrenzen ist. Dies gilt auch für ein Damnum bei Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen, das von dem Refinanzierungsinstitut (und nicht von der vermittelnden Bank) einbehalten wird. (4) Auc...

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