Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenrecht | Rundfunkgebühren in Zweitwohnungen
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Rundfunkgebührenpflicht auch Geräte umfasst, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang vorgehalten werden. Der Gesetzgeber hat auch bei der Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht, die den Grundsatz, dass für jedes Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zu zahlen sind, durchbrechen, einen weiten Gestaltungsspielraum.