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Verlustabzug nach § 10a GewStG bei Personengesellschaften
Mit Verfügung vom wurden die gleichlautenden Ländererlasse vom (BStBl 1996 I S. 1392) veranschaulicht an einem praktischen Beispielsfall bekanntgegeben. In diesem Zusammenhang ist wiederholt die Frage gestellt worden, welche Auswirkungen der sog. stufenweise Gesellschafterwechsel auf den gewerbesteuerlichen Verlustabzug hat. Auf der Grundlage des o. a. Ländererlasses ist der stufenweise Gesellschafterwechsel wie folgt zu beurteilen:
Der vortragsfähige Gewerbeverlust der A-OHG belief sich zum auf 600 000 DM. An der A-OHG waren bis zum die Gesellschafter A, B, C und D zu gleichen Teilen beteiligt. Mit Wirkung zum veräußerte D einen Anteil von 20 % (80 % seines bisherigen Anteils) an A und verblieb nach dieser Anteilsübertragung noch zu 5 % an der A-OHG beteiligt. In 1996 erzielte die A-OHG einen Gewerbeverlust von 200 000 DM. Zum veräußerte D auch seine restlichen Mitunternehmeranteile an A.
Im steuerlichen Schrifttum wird bezugnehmend auf die o. a. Verfügung vom die Auffassung vertreten, daß für die Berechnung des durch das Ausscheiden des Gesellschafters D zum auf die Beteiligungsquote...