Änderung bestandskräftiger Ablehnung eines Kindergeldantrages bei späterer abweichender Rechtsauslegung
Leitsatz
Der bestandskräftige Ablehnungsbescheid eines Kindergeldantrags ist aufgrund späterer abweichender Rechtsauslegung aufgrund
einer Entscheidung des BVerfG und nachfolgender Gesetzänderung nicht zu ändern.
Selbst ein Bescheid, der auf einer von der Entscheidung des BVerfG abweichenden Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist zwar
rechtswidrig, aber nicht nichtig.
Das GG beinhaltet keine Verpflichtung, rechtswidrige belastende VA unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts
wegen oder auf Antrag aufzuheben. Das gilt auch für bestandskräftige VA, deren Rechtsgrundlage gegen Verfassungsrecht verstößt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAD-40775
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.06.2008 - 12 K 42/08
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