Einkünfteerzielungsabsicht bei einer leerstehenden Wohnung bei ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen
Leitsatz
Für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einer leerstehenden Wohnung ist es erforderlich, dass ernsthafte und
nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen vorliegen.
Beziehen sich die Vermittlungsbemühungen des Steuerpflichtigen für die in einem Wohngebiet liegende Wohnung nur auf gewerblich
oder selbstständig Tätige, und ist eine solche Nutzung in dem Gebäude unzulässig oder nur unter bestimmten Voraussetzungen
erlaubt ist, die eine differenzierte rechtliche Abwägung erfordern, liegen keine ernsthaften Vermittlungsbemühungen vor, die
zu einer Einkünfteerzielungsabsicht führen.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1485 Nr. 24 WAAAD-40570
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 25.01.2010 - 5 V 2138/09
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