Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei einem Gebäude
Leitsatz
Bei einem Gebäude stellen Erweiterungen nachträgliche Herstellungskosten dar, wenn nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung
bisher nicht vorhandene Bestandteile eingefügt werden, die gemessen an ihrer Funktion zu einer Erweiterung von Nutzungsmöglichkeiten
führen.
Nachträgliche Herstellungskosten liegen vor, wenn das Walmdach eines Wohngebäudes durch ein Satteldach in der Weise ersetzt
wird, dass dadurch erstmals ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Dachgeschoss entsteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1438 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2010 S. 472 RAAAD-40563
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2009 - 3 K 3807/04
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