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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3807/04

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei einem Gebäude

Leitsatz

  1. Bei einem Gebäude stellen Erweiterungen nachträgliche Herstellungskosten dar, wenn nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile eingefügt werden, die gemessen an ihrer Funktion zu einer Erweiterung von Nutzungsmöglichkeiten führen.

  2. Nachträgliche Herstellungskosten liegen vor, wenn das Walmdach eines Wohngebäudes durch ein Satteldach in der Weise ersetzt wird, dass dadurch erstmals ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Dachgeschoss entsteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1438 Nr. 23
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2010 S. 472
RAAAD-40563

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2009 - 3 K 3807/04

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