Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen der unterstützten Person bei der Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte
Leitsatz
Bei der Ermittlung der nach § 33a Abs. 1 S. 4 EStG anrechenbaren Einkünfte kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die
Einkünfte dem Unterhaltsberechtigten zur Bestreitung des Unterhalts tatsächlich zur Verfügung stehen.
Das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung auf Seiten der unterstützten Personen muss jedenfalls dann außer Betracht bleiben,
wenn es dabei um den Unterhalt für ein Kind geht, für das die unterstützte Person oder eine andere Person Anspruch auf Kindergeld
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 722 Nr. 9 HAAAD-40562
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 12.11.2009 - 3 K 3701/06
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