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Umsatzsteuer | Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind Lieferungen von Wasserfahrzeugen und von Luftfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Bei inländischen Luftverkehrsunternehmern wird davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn sie in der für den Besteuerungszeitraum maßgeblichen im Bundessteuerblatt veröffentlichten Liste aufgeführt sind. Die Liste wird jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres neu herausgegeben, soweit sich bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen ergeben haben (Abschn. 146 Abs. 3 Satz 6 und 7 UStR).
Mit IV D 3 – S 7155-a/09/ 10001 NWB CAAAD-37082 werden die seit der letzten herausgegebenen Liste eingetretenen Änderungen bekanntgegeben und die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betre...BStBl I S. 365