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Freiwillige Weiterversicherung Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung
[i]BMAS in BT-Drucks. 17/749 unter http://dipbt.bundestag.deDie Bundesregierung prüft, ob sich Selbständige auch nach dem freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern können sollen. Dies geht aus einer Antwort des BMAS auf eine Kleine Anfrage hervor. Seit dem können sich bestimmte Gruppen von Selbständigen unter definierten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Diese Regelung läuft Ende 2010 aus. Bis Ende 2009 haben über 314.000 Selbständige von der Möglichkeit Gebrauch gemacht; im Jahr 2009 bezogen knapp 5.000 von ihnen Arbeitslosengeld; allerdings betrifft dies nicht nur Personen mit ausschließlichen Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung, sondern auch sog. Mischzeiten (also sowohl Zeiträume einer freiwilligen Versicherung als auch solche einer regulären versicherungspflichtigen Anstellung).