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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 08 | Arbeitszimmer: Aufteilung bei gemeinsamer Nutzung durch Ehegatten

Der BFH hat in einem Urteil dargelegt, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn Ehegatten ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen. Die BFH-Entscheidung nehmen wir zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass eine Zuordnung zum Betriebsvermögen unbedingt vermieden werden sollte.

Ein häusliches Arbeitszimmer wird seit 2007 nur noch anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. Ob diese Abzugsbeschränkung verfassungsgemäß ist, muss bekanntlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden . Nach der alten Rechtslage beteiligte sich der Fiskus auch dann an den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn die berufliche oder betriebliche Nutzung mehr als 50 % betrug oder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand. In diesen beiden Fällen konnten maximal 1.250 € abgesetzt werden.

Zum alten Höchstbetrag von 1.250 € hat der BFH jetzt eine wichtige Klarstellung getroffen. Im Streitfall hatten Ehegatten als Gesellschafter einer Personengesellschaft gemeinsam ein Arbeitszimmer genutzt. Der BFH machte deutlich: Der Höchstbetrag steht den Ehegatten nur anteilig zu. Nutzen die Ehegatten einen Raum in eine...

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