Geltung der Verjährungsvorschriften der AO für Kindergeldansprüche nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit
Leitsatz
Die Verweisung des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SozSichAbk YUG erstreckt sich auf die deutschen Vorschriften über das Kindergeld
für Arbeitnehmer und damit auch auf § 31 S. 3 EStG. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1, § 155 Abs. 4 AO sind auf solche Steuervergütungen
die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften und mithin auch die Verjährungsvorschriften der §§ 169 ff. AO sinngemäß
anzuwenden. Nach § 2 AO vorgehende abweichende Regelungen über die Festsetzungsverjährung enthält das SozSichAbk YUG nicht.
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