Sind im Jahr 2000 geleistete Anschaffungskosten für Aktien des Umlaufvermögens im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig, oder rechtfertigt die hälftige Steuerbefreiung der im Jahr 2001 erzielten Veräußerungserlöse nach dem Halbeinkünfteverfahren als rückwirkendes Ereignis die Kürzung nach § 3c EStG a.F. bzw. nach dem mit dem StSenkG vom eingeführten § 3c Abs. 2 EStG? - Liegt in der Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG auf bereits in 2000 angefallene Betriebsausgaben eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung?
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