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Weißrussland | Erlös-Höchstgrenzen für Mehrwertsteuerbefreiungen von Kleinunternehmen
Gemäß Regierungsbeschluss Nr. 303 vom 2.3.2010 gelten für das Jahr 2009 folgende Erlöshöchstgrenzen für Mehrwertsteuerbefreiungen von Kleinunternehmen, die eine staatliche Finanzhilfebeantragt haben: Einzelunternehmen – 650 Mio. RUB; Kleinstunternehmen – 2,6 Mrd. RUB; Kleinunternehmen – 18,2 Mrd. RUB.