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Einkommensteuer | Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 abzuzinsen, wenn sie zwar keine feste Laufzeit haben, die Darlehensnehmerin aber am Bilanzstichtag mit einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate rechnen kann (Bestätigung des NWB WAAAD-33322). (2) Die bloße Zweckbindung eines Darlehens begründet keine „Verzinslichkeit” i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 (ebenfalls Bestätigung des ). (3) Eine Verbindlichkeitsrückstellung ist nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 abzuzinsen, wenn sie aus der Sicht des Bilanzstichtags voraussichtlich mindestens zwölf Monate Bestand haben wird. Welche Risiken sich nach den Verhältnissen des Bilanzstichtags zeitlich über mindestens