Streitwert für Kostenfestsetzungsantrag des Anwalts gegen seinen Mandanten nach Anfechtung eines für erbschaftsteuerliche
Zwecke festgestellten Grundbesitzwerts
Leitsatz
Der Streitwert für die vom Prozessbevollmächtigten gegen seinen Mandanten beantragte Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung
richtet sich nach dem durch diesen Prozessbevollmächtigten für den Mandanten gestellten Klageantrag.
Bei der Schätzung der erbschaftsteuerlichen Bedeutung der streitigen Grundbesitzwert-Feststellung anhand des Streitwertkatalogs
der Finanzgerichtsbarkeit nach gestaffelten Wertstufen ist bei mehreren Erben die Wertstufe nach dem durch den Kläger angefochtenen
Anteilswert zu bestimmen.
Fundstelle(n): PAAAD-39535
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.02.2010 - III 215/05
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