Steuerliche Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes von unmittelbar zuvor geschenkten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
kein Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz
1. Schenkt ein wesentlich beteiligter Vater seinem Sohn GmbH-Anteile, die der bereits zuvor beteiligte Sohn am nächsten Tag
an eine GmbH veräußert, deren Gesellschafter er ist, mindern die Anschaffungskosten des Vaters den beim Sohn entstandenen
Veräußerungsverlust, da gem. § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. a EStG der Verlust hätte auch durch den Vater geltend gemacht werden
können.
2. Wird die Verlustverrechnung danach ausdrücklich von der Regelung in § 17 EStG gebilligt, kann der Wille des Gesetzgebers
nicht durch § 42 AO korrigiert werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2010 S. 206 Nr. 7 DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 16 DStRE 2010 S. 1019 Nr. 16 DStZ 2010 S. 307 Nr. 9 EFG 2010 S. 715 Nr. 9 GmbHR 2010 S. 489 Nr. 9 KÖSDI 2010 S. 16946 Nr. 5 RAAAD-39517
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