Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
1. Aufl.
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Teil J: Alterseinkünfte – Anlage R
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I. | Vordruck | 344 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 346 |
1. | Gesetzesänderungen | 346 |
1.1 | Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (§ 22 Nr. 5 EStG) | 346 |
1.2 | Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle (§ 22a EStG) | 347 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen | 347 |
2.1 | 347 | |
2.2 | BMF-Schreiben | 347 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 348 |
III. | ABC der Alterseinkünfte | 349 |
S. 344
I. Vordruck – Anlage R
S. 345
S. 346
Änderung der Anlage R: Die Anlage R wurde wie folgt geändert:
Seite 2: Die zweite Seite der Anlage R wurde an das amtliche Muster nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG angepasst (-b/07/10002 - 2009/0183557).
Anleitung: Der Text der Anleitung zur „Anlage R” wurde angepasst.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Vorbemerkung: Auf den Abdruck nur redaktioneller Änderungen wurde verzichtet. Die Änderungen sind durch Fett-Druck hervorgehoben oder durch Streichungen kenntlich gemacht.
1.1 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (§ 22 Nr. 5 EStG)
Rechtslage 2009: § 22 Nr. 5 EStG lautet:
Sonstige Einkünfte sind:
…
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Dir...