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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 285/06

Gesetze: EStG 2002 § 74 Abs. 1 S. 4, EStG 2002 § 74 Abs. 1 S. 1, BSHG § 91 Abs. 2, SGB XII § 94 Abs. 2, AO § 5, FGO § 102

Keine Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger bei erheblicher Betreuung des behinderten Kindes durch Kindergeldberechtigten

Leitsatz

Wird ein in einem Wohnheim lebendes behindertes erwachsenes Kind im Jahresmittel praktisch zu 50 % der Zeit (Wochenenden, Krankheits- und Urlaubszeiten) von dem seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommenden arbeitslosen Kindergeldberechtigten betreut, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Familienkasse entscheidet, dass aufgrund der Annahme eines Betreuungsunterhalts in Höhe des Kindergeldes kein Kindergeld an den Sozialleistungsträger nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG abzuzweigen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-39082

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.06.2008 - 13 K 285/06

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