Keine Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger bei erheblicher Betreuung des behinderten Kindes durch Kindergeldberechtigten
Leitsatz
Wird ein in einem Wohnheim lebendes behindertes erwachsenes Kind im Jahresmittel praktisch zu 50 % der Zeit (Wochenenden,
Krankheits- und Urlaubszeiten) von dem seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommenden arbeitslosen Kindergeldberechtigten betreut,
ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Familienkasse entscheidet, dass aufgrund der Annahme eines Betreuungsunterhalts
in Höhe des Kindergeldes kein Kindergeld an den Sozialleistungsträger nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG abzuzweigen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAD-39082
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.06.2008 - 13 K 285/06
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