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EU-Kommission nimmt deutsche Sanierungsklausel unter die Lupe
[i]Sanierungsklausel als Beihilfe?Die EU-Kommission wird die deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, deren Beteiligungsstruktur sich erheblich geändert hat, auf der Grundlage der EU-Beihilferegeln förmlich prüfen. Deutschland ist der Ansicht, dass die genannte Maßnahme, die sog. Sanierungsklausel, nicht unter die Beihilfevorschriften fällt. Die Kommission hegt diesbezüglich jedoch Zweifel, da die Maßnahme notleidende Unternehmen in Bezug auf den Verlustvortrag besser stellt als gesunde. Die Kommission hat auch Zweifel, ob die Sanierungsklausel mit den EU-Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vereinbar ist. Im Rahmen dieser eingehenden Untersuchung können interessierte Dritte sich zu den geplanten Maßnahmen äußern. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
[i]Ausschließlich für notleidende UnternehmenDie Sanierungsklausel gilt für die Besteuerung des Einkommens von Unternehmen, deren Beteiligungsstruktur sich stark geändert hat. Sie betrifft ausschließlich notleidende Unternehmen mit Aussichten auf Gesundung. Die Klausel ermöglicht den Verlustvortrag, d. h. das steuerpflichtige Einkommen künftiger Steuerjahre kann durch die Anrechnung von Verlusten früherer Jahre gemindert werden. Nach den...