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Ausdehnung des Schutzes von Berufsgeheimnis-trägern auf Steuerberater gefordert
[i]Pressemitteilung des Steuerberater-Verbandes v. 22. 2. 2010Der Steuerberater-Verband e. V. Köln fordert die Bundesregierung auf, den beabsichtigten stärkeren Schutz des anwaltlichen Mandatsverhältnisses auch auf die Berufsgruppe der Steuerberater zu erstrecken. Er schließt sich damit der Forderung des DStV gegenüber dem Bundesjustizministerium an. Die Nichteinbeziehung der Steuerberater verkenne, so der Steuerberater-Verband, dass das Vertrauensverhältnis der Steuerberater zu ihren Mandanten in gleicher Weise des Schutzes vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen bedarf, wie dies bei Rechtsanwälten der Fall ist.
[i]Stärkung des Berufsgeheimnisses – Regierung will Schutz für alle AnwälteHintergrund ist der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht v. . Danach würden nicht nur Strafverteidiger, sondern alle Anwälte im Mandatsverhältnis umfassend vor heimlichen Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden geschützt werden. Rechtsanwälte sollen dazu mit den bereits bisher in § 160a Abs. 1 StPO geschützten Berufsgruppen (Strafverteidiger, Geistliche und Bundestagsabgeordnete) gleichgestellt werden.