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BGH 29.01.2010 V ZR 132/09 , NWB 10/2010 S. 737

Grundstücksrecht | Kein Geldersatz für ersparte Pflegeleistungen bei Fortfall des Wohnrechts

Kann der Familienangehörige, der als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks die Pflege des Übergebers (hier: der Eltern) übernommen hat, seine Leistung wegen Umzugs des Übergebers in ein Pflegeheim nicht mehr erbringen, wandelt sich der Anspruch auf reale Leistungen der Pflege und Versorgung i. d. R. nicht in einen Zahlungsanspruch des Übergebers um. Im Streitfall galt dies zulasten des Trägers der Sozialhilfe, der für die Heimkosten aufkommen musste, trotz des vertraglichen Zusatzes „Sollte der Erwerber einmal zukünftig die vorstehenden Leistungen nicht persönlich erbringen können, so hat er auf seine Kosten für eine entsprechende Hilfskraft zu sorgen.”

Anmerkung:

Zwar ist, soweit eine ausdrückliche Regelung für diesen Fall fehlt, im Rahmen der ergänzend...

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