Konkurrierender Kindergeldanspruch: Wegzug nach Belgien
während der Elternzeit - Erwerbstätigkeit der Kindesmutter in den
Niederlanden
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Kindergeld entfällt nicht dadurch, dass der
Berechtigte im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung in
Deutschland nach Belgien verzogen ist und Elternzeit zur Erziehung seiner
Tochter genommen hat, weil er auch während dieser Zeit in der deutschen
Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert bleibt.
2. Dass der Berechtigte die Merkmale des § 62 Abs. 1 Nr. 2 EStG
nicht erfüllt, ist angesichts des Vorrangs der VO (EWG) Nr. 1408/71
gegenüber den inländischen Vorschriften unerheblich.
3. Im Falle der Anspruchskonkurrenz für ein und dasselbe Kind
aufgrund von Ansprüchen beider Elternteile wegen der Zugehörigkeit zu
den Sozialversicherungssystemen zweier Mitgliedstaaten (hier:
Erwerbstätigkeit der Kindesmutter in den Niederlanden) ist das Kindergeld
von dem Mitgliedstaat zu zahlen, der den höheren Leistungsbetrag
vorsieht.
4. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der den inländischen
Kindergeldanspruch für den Fall ausschließt, dass ein
Kindergeldanspruch für das Kind im Ausland besteht, wird durch die
vorrangige Regelung in Art. 10 Abs. 3 DVO (EWG) Nr. 574/72
verdrängt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 651 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2010 S. 802 GAAAD-38433
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.12.2009 - 3 K 3986/08 Kg
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