Zugehörigkeit der Beteiligung an einer in einem anderen Geschäftsfeld tätigen luxemburgischen Gesellschaft zum notwendigen
Sonderbetriebsvermögen
Teilwertabschreibung der Beteiligung an der luxemburgischen Gesellschaft und eines dieser Gesellschaft gewährten Darlehens
Leitsatz
1. Die Beteiligung an einer Unternehmensbeteiligungen erwerbenden, verwaltenden und verwertenden luxemburgischen Kapitalgesellschaft
gehört ebenso wie das dieser Gesellschaft gegebene Darlehen nicht zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I einer im Bereich
Werbeagentur, Multimedia und Gamedesign tätigen GbR, wenn die unmittelbare Förderung des Geschäftsbetriebs der GbR durch die
Beteiligung und das Darlehen nicht nachgewiesen wird und auch nicht erkennbar ist, inwieweit die Geschäftskontakte des luxemburgischen
Unternehmens dem Unternehmen der GbR dienen.
2. Ist die Beteiligung der GbR an der luxemburgischen Gesellschaft und das Gesellschafterdarlehen danach nicht dem notwendigen
Betriebsvermögen zuzuordnen, scheidet eine Teilwertabschreibung aus.
Fundstelle(n): DAAAD-38421
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 17.12.2009 - 1 K 1243/05
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