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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1243/05

Gesetze: EStG 2002 § 4 Abs. 1 S. 1EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 AO § 90 Abs. 2

Zugehörigkeit der Beteiligung an einer in einem anderen Geschäftsfeld tätigen luxemburgischen Gesellschaft zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen

Teilwertabschreibung der Beteiligung an der luxemburgischen Gesellschaft und eines dieser Gesellschaft gewährten Darlehens

Leitsatz

1. Die Beteiligung an einer Unternehmensbeteiligungen erwerbenden, verwaltenden und verwertenden luxemburgischen Kapitalgesellschaft gehört ebenso wie das dieser Gesellschaft gegebene Darlehen nicht zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I einer im Bereich Werbeagentur, Multimedia und Gamedesign tätigen GbR, wenn die unmittelbare Förderung des Geschäftsbetriebs der GbR durch die Beteiligung und das Darlehen nicht nachgewiesen wird und auch nicht erkennbar ist, inwieweit die Geschäftskontakte des luxemburgischen Unternehmens dem Unternehmen der GbR dienen.

2. Ist die Beteiligung der GbR an der luxemburgischen Gesellschaft und das Gesellschafterdarlehen danach nicht dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen, scheidet eine Teilwertabschreibung aus.

Fundstelle(n):
DAAAD-38421

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Nutzungsdauer:
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FG des Saarlandes, Urteil v. 17.12.2009 - 1 K 1243/05

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