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NWB BB 3/2010 S. 72

EU-RL: Einheitliche Ansprechpartner für Unternehmen bei Behörden

Seit Anfang des Jahres gibt es für Unternehmen, die z. B. Auskünfte oder Genehmigungen von Behörden benötigen, eine erfreuliche Nachricht: Sie haben Anspruch auf einen sog. einheitlichen Ansprechpartner bei „ihrer” Stadt oder Kommune. Diese helfen direkt bei einem Anliegen weiter, und der Unternehmer muss sich nicht mehr mit einer Vielzahl von Mitarbeitern eines Amtes auseinandersetzen oder einen „Telefon-Marathon” beginnen, damit er eine Information erhält. Der neue Service geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt werden musste.

Mandanten, die ein Anliegen an ein Amt haben, sollten dort konkret nach dem einheitlichen Ansprechpartner fragen. Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie unter http://einheitlicher-an...

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