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Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
[i]BMF, Schreiben v. 15. 2. 2010 NWB KAAAD-36774 [i]Nolte, Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen, NWB 11/2009 S. 772 Mit hat die Finanzverwaltung die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die zum in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepasst. Das Schreiben löst das bisherige (BStBl 2007 I S. 783) ab. Es enthält erstmals eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Darüber hinaus ist auf folgende Ergänzungen zu der bisherigen Verwaltungsregelung hinzuweisen.
Gesetzesänderungen zum
[i]Zusammenfassung von FördertatbeständenAb 2009 sind die Fördertatbestände des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und der haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen zu einem Fördertatbestand zusammengefasst worden. [i]Neue Höchstsätze ab 2009Der Förderhöchstbetrag ist angehoben worden auf 20 %, insgesamt höchstens 4.000 € pro Jahr. Feststellung und Nachweis einer Pflegebedürftigkeit sowie die Unterscheidung nach Pflegestufen sind weggefallen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in der Form von Mini-Jobs werden ab mit 20 % (bis 2008: 10 %) der durch die Mini-Job-Zentrale bescheinigt...