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Fall HaSch GmbH & Co. KG – Teil 2
Besteuerung von Personengesellschaften
Lösungshinweise
1. Gesellschaftsrechtliche/Steuerrechtliche Stellung
Aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter der Firma „HaSch GmbH & Co. KG” sind die Kommanditisten Peter, Bernd und Michael sowie Stefanie (bis zum ) bzw. Astrid (ab dem ) als Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen, da ihre gesellschaftsrechtliche Stellung dem Regelstatut des HGB (§§ 105 bis 160 HGB) entspricht.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Kommanditisten sowohl die für einen Mitunternehmer notwendige Mitunternehmerinitiative ergreifen können als auch das für einen Mitunternehmer typische Risiko tragen (H 15.8 Abs. 1 EStH 2008).
2. Steuerlicher Gewinn der „HaSch GmbH & Co. KG”
Bei der Firma „HaSch GmbH & Co. KG” handelt es sich um einen Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 2 EStG, da die dort genannten Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind.
Sowohl die Einkünfte der KG als auch die der Mitunternehmer sind als solche aus Gewerbebetrieb einzustufen, da die Einkunftsart regelmäßig auf der Ebene der Gesellschaft durch deren Tätigkeit bestimmt wird.
3. Veranlagungszeitraum 2006
Gründung der Gesellschaft/Eröffnungsbilanz
a) Peter Guru
Peter Guru erbringt seine Gesellschaftereinlage durch
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