Vermögensübergabe bei Versorgungsleistungen an Person im Generationennachfolge-Verbund
Leitsatz
1) Außerhalb der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen" kommt bei wiederkehrenden Leistungen (Renten und dauernde
Lasten) ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG grundsätzlich nicht in Betracht.
2) Versorgungsleistungen können im Falle einer Vermögensübergabe auch für eine dritte Person vorbehalten werden, wenn diese
Person dem sog. Generationennachfolge-Verbund angehört.
3) Bei Geschwistern gilt die allgemeine Vermutung, dass sie nicht in erster Linie versorgt, sondern gleichgestellt werden
sollen und wollen.