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FG Münster Urteil v. - 8 K 5237/06 E EFG 2010 S. 566 Nr. 7

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a

Vermögensübergabe:

Vermögensübergabe bei Versorgungsleistungen an Person im Generationennachfolge-Verbund

Leitsatz

1) Außerhalb der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen" kommt bei wiederkehrenden Leistungen (Renten und dauernde Lasten) ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG grundsätzlich nicht in Betracht.

2) Versorgungsleistungen können im Falle einer Vermögensübergabe auch für eine dritte Person vorbehalten werden, wenn diese Person dem sog. Generationennachfolge-Verbund angehört.

3) Bei Geschwistern gilt die allgemeine Vermutung, dass sie nicht in erster Linie versorgt, sondern gleichgestellt werden sollen und wollen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 566 Nr. 7
TAAAD-37516

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Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 29.10.2009 - 8 K 5237/06 E

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