Berücksichtigung von Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer ehemaligen, im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung
Leitsatz
Wird ein Darlehen zur Bedienung von Bürgschaftsverpflichtungen, die ein Alleingesellschafter für die GmbH eingegangen war,
aufgenommen, so ist der Abzug von Zinsen aus diesem Refinanzierungsdarlehen nach Auflösung der Gesellschaft als sog. nachträgliche
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen, soweit die Schuldzinsen nicht auf die Zeit vor der Auflösung
entfallen.
Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang der Schuldzinsen mit der Einkunftsart entfällt mit Auflösung der im Privatvermögen
gehaltenen GmbH-Beteiligung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 25 DStRE 2010 S. 851 Nr. 14 StBW 2010 S. 292 Nr. 7 FAAAD-37512
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.12.2009 - 6 K 18/09
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